Allgemeine Mandatsbedingungen

ALLGEMEINE MANDATSBEDINGUNGEN

VON RECHTSANWALT OLIVER RENNÉ

  • 1 MANDATIERUNG, EINBEZIEHUNG VON AGB

  1. Diese allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch die Kanzlei an den Mandanten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung ist.
  2. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen der Kanzlei mit dem Mandanten.
  3. Regelungen eines im Einzelfall geschlossenen Beratungsvertrages gehen vor.
  4. Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
  • 2 MANDATSVERHÄLTNIS

  1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolges. Der Auftrag wird grundsätzlich der Kanzlei erteilt, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist oder durch gesonderte schriftliche Abrede vereinbart wird. In allen Fällen steht das Honorar ausschließlich der Kanzlei zu. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch die Kanzlei entsprechend der nach Sachgebieten ausgerichteten, kanzleiinternen Geschäftsverteilung. Etwaige Zuständigkeitsangaben der Kanzlei in einer Sozietätsbroschüre oder auf ihrer Website oder in sonstigen Verzeichnissen haben rein informatorischen Charakter und sind insofern unverbindlich. Sie führen insbesondere im Einzelfall nicht zu einer von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichenden Geschäftsverteilung.
  2. Fernmündliche Auskünfte, Rat und Erklärungen der Kanzlei sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
  • 3 KORRESPONDENZ, SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ UND IDENTIFIZIERUNG

  1. Die Kanzlei ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Mandanten und Dritten auch per E-Mail zu führen. Die Kanzlei weist ausdrücklich darauf hin, dass die elektronische Datenübertragung per E-Mail über das Internet unsicher im Hinblick auf Vertraulichkeit und Authentizität ist und dass es bei der elektronischen Datenübertragung per E-Mail über das Internet zu Datenverlusten kommen kann sowie unbemerkt Computerviren übertragen werden können. Sollte der Mandant wegen der Möglichkeit, dass andere Internetteilnehmer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen könnten oder aus anderen, insbesondere aus vorstehend genannten, Sicherheitserwägungen, keine Kommunikation per E-Mail wünschen, ist dies der Kanzlei entsprechend mitzuteilen.
  2. Die Kanzlei ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen des Mandanten, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Der Mandant erklärt sich einverstanden, dass die Kanzlei zur Durchführung des Auftrags Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, ausländischen Rechtsanwälten und sonstigen ihrerseits berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten Informationen des Mandanten mitteilt, soweit die Kanzlei dies zur Durchführung des Auftrags für notwendig erachtet. Darüber hinaus darf die Weitergabe an sonstige, nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.
  3. Die Kanzlei ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
  4. Die Kanzlei ist, soweit die Art des erteilten Auftrags dies gesetzlich erfordert, befugt, den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Anschrift sowie Art, Nummer und ausstellende Behörde des Personalausweises oder des Reisepasses des Mandanten festzustellen, schriftlich festzuhalten und die Aufzeichnungen hierüber sechs Jahre lang aufzubewahren.
  • 4 HAFTUNG

  1. Die Haftung der Kanzlei aus dem zwischen ihr und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnis sowie die persönliche Haftung der Rechtsanwälte auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 500.000,00 € je Schadensfall beschränkt. Die persönliche Haftung der Rechtsanwälte beschränkt sich darüber hinaus auf diejenigen Rechtsanwälte der Kanzlei, die mit der Bearbeitung des Auftrags befasst waren, bei dem es durch einen beruflichen Fehler der bearbeitenden Rechtsanwälte zu einem Schaden beim Mandanten gekommen ist.
  2. Die Haftungsbeschränkung, gilt nicht für die von der Kanzlei bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Der Mandant wird der Kanzlei vor der Bearbeitung einer jeden Angelegenheit alle ihm bekannten Umstände mitteilen, welche für die Höhe eines etwaigen Schadens maßgeblich sein könnten. Treten im Nachhinein Umstände ein, welche Auswirkungen auf einen etwaigen Schaden haben könnten, so wird der Mandant diese unverzüglich der Kanzlei mitteilen.
  4. Weist eine Angelegenheit ein erkennbares Schadensrisiko auf, welches den Betrag von € 1.000.000,00 übersteigt, werden sich die Parteien darüber verständigen, ob für diese Angelegenheit eine gesonderte Haftpflichtversicherung in Höhe dieses Schadensrisikos abgeschlossen wird. In dem Fall übernimmt der Mandant die Kosten für die erhöhte Versicherungsprämie.
  5. Die Haftung für Rechtsfragen in Angelegenheiten ausländischen Rechts oder den Rat Dritter schließt die Kanzlei aus. Soweit von der Kanzlei Dritte herangezogen werden, haftet die Kanzlei nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl des Dritten.
  • 5 GEBÜHRENVEREINBARUNG NACH § 34 RVG

  1. Soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, wird zwischen dem Mandanten und der Kanzlei für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator ein Honorar nach Zeitaufwand in Höhe von 125,00 € pro Stunde für die Tätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts und in Höhe von 150,00 € pro Stunde für die Tätigkeit des Kanzleiinhabers vereinbart, wobei die Abrechnung viertelstündig erfolgt.
  2. Die Kanzlei ist berechtigt, monatlich abzurechnen.
  3. Die Gebühren nach dieser Vereinbarung sind auf eine Gebühr für sonstige Tätigkeiten der Kanzlei nicht anzurechnen (§ 34 Abs. 2 RVG).
  • 6 BEENDIGUNG DES MANDATSVERHÄLTNISSES

  1. Das Vertragsverhältnis kann von dem Mandanten jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung gekündigt werden.
  2. Das Kündigungsrecht steht auch der Kanzlei zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig.
  3. Die Pflicht der Kanzlei zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter den Rechtsanwälten aus Anlass der Auftragsdurchführung überlassen hat, endet 5 Jahre nach Beendigung des Auftrags. Die Kanzleischuldet keine längere Aufbewahrung. Ausgenommen sind hiervon rechtskräftige Titel, die die Kanzlei im Rahmen ihrer Auftragsdurchführung erlangt haben. Werden Unterlagen verschickt, kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant, es sei denn er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzüglichen Abholung verpflichtet.
  • 7 SICHERUNGSABTRETUNG, VERRECHNUNG MIT OFFENEN ANSPRÜCHEN

  1. Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungs- und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlungsansprüche gegen den Gegner oder die Staatskasse an die Kanzlei in Höhe der Honorarforderung sicherungshalber ab. Die Kanzlei wird den Erstattungs- oder Zahlungsanspruch nicht einziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert oder in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt.
  2. Die Kanzlei ist befugt, eingehende Erstattungsbeträge und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlbeträge, die bei ihnen eingehen, mit offenen Honorarbeträgen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen.
  • 8 SONSTIGES

  1. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Kanzlei ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  2. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der gesetzlichen Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Regelung.
  4. Eine teilweise Unwirksamkeit der Mandatsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht.