Privatpersonen

Die Beratung von Privatpersonen erfordert eine individuelle Herangehensweise. Dabei haben wir uns auf die folgenden Rechtsfelder spezialisiert.

Arbeitsrecht

Hier liegt der Schwerpunkt in der Arbeistvertragsberatung und dem Kündigungsschutz.

Erbrecht

Durch unsere Kompetenz im Steuerrecht können wir auch im Erbrecht gezielt einen wichtigen Beitrag zur Nachfolgeregelung leisten. Dabei sind sowohl Erbvertrag und Testament, als auch Regelungen zur Unternehmensnachfolge wichtige Beratungsfelder.

Steuerrecht

Wir bieten von der individuellen steuerlichen Beratung bis zur Erstellung von Einkommensteuererklärungen und der Prüfung von Steuerbescheiden eine umfassende Expertise im Steuerrecht für Privatpersonen.

Zwangsvollstreckung

Aufgrund der langjährigen Erfahrung mit Finanzämtern und kommunlane Behörden bieten wir für die erfolgreiche Abwehr von Zwangsvollstreckungemaßnahmen, vor allem gegenüber Finanzbehörden, einen professionelle Unterstützung.

Verwaltungsrecht

In den letzten Jahren sind die Bereiche öffentliches Baurecht und Schulrecht zu unserem Tätigkeitsfeld hinzugekommen.